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Jede betriebliche Situation ist individuell und erfordert individuelle Antworten und Angebote.
Wir entwickeln mit Ihnen ein maßgeschneidertes, sozialverträgliches und zukunftsorientiertes Vorgehen, das die Auswirkungen auf die jeweiligen Beteiligtengruppen berücksichtigt und von allen mitgetragen werden kann.
Dabei nutzen wir sämtliche zieldienlichen Instrumente und stimmen deren Einsatz optimal auf Ihre Situation ab.
Beispielsweise können wir Ihre Mitarbeiter in die ExIntern Transfergesellschaft befristet übernehmen (bis zu deren beruflicher Neupositionierung).
Mitarbeiter, die sich für einen Übertritt in die Transfergesellschaft entscheiden, scheiden dabei zu einem vereinbarten Stichtag aus Ihrem Unternehmen aus und werden zeitgleich Mitarbeiter unserer ExIntern GmbH mit den vereinbarten und vertraglich festgehaltenen Regelungen. Hierfür bieten wir eine Komplettlösung von der Konzeptionierung über die Kommunikation und Vertragsgestaltung bis hin zur Übernahme, Qualifizierung und Vermittlung Ihrer Mitarbeiter. Wir helfen Menschen, die Ihren Arbeitsplatz verloren haben, wieder in Arbeit zu kommen.
Für Mitarbeiter, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, kann unser Gruppenoutplacement als Transferagentur bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses angeboten und von der Arbeitsagentur bezuschusst* werden. Während dieser Zeit werden die Mitarbeiter parallel zur Beschäftigung durch Training, Beratung und Coaching auf eine neue berufliche Tätigkeit vorbereitet. In Ihrem Betrieb vor Ort können wir dazu ein Bewerberzentrum einrichten.
Transferagentur und Transfergesellschaft lassen sich dabei sinnvoll kombinieren. Diese Option bietet sich beispielsweise an, wenn Mitarbeiter erst zu einem späteren Zeitpunkt – etwa bei einer (Teil-)Betriebsschließung – freigesetzt werden. Ziel der Transferagentur als vorgeschaltete Maßnahme ist dann, dass ein möglichst großer Teil der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Schließung zu einem neuen Arbeitgeber wechseln kann.
Eine Transferagentur bietet Mitarbeitern den Vorteil höherer Chancen auf eine Neubeschäftigung, da sie sich mit professioneller Unterstützung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewerben. In die nachgeschaltete Transfergesellschaft werden dann nur noch diejenigen wechseln, die bis dahin noch keine neue Stelle gefunden haben. Außerdem wird die Verweildauer in der Transfergesellschaft verkürzt, da viele vorbereitende Schritte zur beruflichen Neupositionierung bereits innerhalb der Transferagentur erfolgten.
* Höhe und Voraussetzungen zum Erhalt von Zuschüssen der Bundesagentur für Arbeit sind in § 110 SGB III aufgeführt
Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit dem Aufbau und erfolgreichen Betrieb von Transfermaßnahmen sowie in der Kooperation mit den Agenturen für Arbeit.
Gerne beraten wir Sie zu passenden Maßnahmen und deren Ausgestaltung auf Ihre Bedürfnisse und bereiten sämtliche Förderanträge für Sie vor.